Vorsorge

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie – etwa infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder Ihres Alters – nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Fragen zum Thema Erteilung, Beurkundung und Registrierung einer Vorsorgevollmacht beantwortet das „Bayernportal“ – ein Internetdienst herausgegeben vom bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Landesentwicklung und Heimat, zu dem Sie über diesen Link gelangen, oder Ihr Notar.

Spezielle Informationen zur Registrierung von privaten sowie notariellen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer, zu der Sie hier gelangen.

Den Link zu einer Broschüre, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, mit Formularen für denjenigen, der sich zu einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung entschließt, finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine rein privatschriftliche, d.h. ohne notarielle Beglaubigung oder Beurkundung, Vollmacht in allen Grundstücks- sowie Bankangelegenheiten nicht ausreichend ist.